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BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 41, 327
- NJW 1964, 1899
- MDR 1964, 654
- VersR 1964, 709
- DB 1964, 987
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54
Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB
Auszug aus BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
Zur Selbstanzeige war die Klägerin aber nicht verpflichtet (BGHSt 7, 112, 117). - BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
Demgemäß muß auch das Verschulden des Versicherten die Verletzung der Verhaltensnorm mit umfassen, wenn es im Sinne des § 6 AHB rechtlich erheblich sein soll (BGH VersR 1958, 389). - BGH, 25.06.1956 - II ZR 180/55
Rechtsfolgen der durch einen Armenrechtsverfahren bedingten Verzögerung der …
Auszug aus BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
Er kann diesen negativen Beweis aber praktisch nur so führen, dass er zunächst die sich aus dem Sachverhalt von selbst ergebenden Möglichkeiten ausräumt und alsdann abwartet, welche Behauptungen der Versicherer über Art und Maß der Kausalität aufstellt, die der Versicherungsnehmer dann ebenfalls zu widerlegen hat (BGH VersR 1956, 471; 1960, 1033).
- BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs …
Zudem ergäbe sich bei Durchführung eines solchen Prozesses ein Interessenwiderstreit insofern, als die versicherten Personen zunächst mit dem Versicherer gegen den Versicherungsnehmer zusammenarbeiten müssten, im Falle ihres Unterliegens dann aber gezwungen wären, in einem weiteren Rechtsstreit ihre Interessen gegen den Versicherer wahrzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327 unter I zur Missbräuchlichkeit der Berufung auf den Ausschluss der Klagebefugnis eines mitversicherten Betriebsangehörigen;… vgl. auch Senatsurteile vom 11. März 1987 - IVa ZR 240/85, r+s 1987, 155 unter 3 b, [juris Rn. 15 und 17];… vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81, VersR 1983, 823 unter II 1, [juris Rn. 21]).(a) Allerdings wird in der vorstehend zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 1964 gerade der Umstand, dass der Anspruchsinhaber im Falle der Erfolglosigkeit seines Vorgehens gegen den allein klagebefugten Versicherungsnehmer keine Möglichkeit hätte, seinen Versicherungsanspruch gegen den Versicherer durchzusetzen, als "vollends unerträgliche" Folge des Ausschlusses der Klagebefugnis des Versicherten gesehen (BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327 unter I, juris Rn. 10).
- OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13
Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des …
Es handelt sich insoweit um einen Ausnahmetatbestand zu der nach § 28 Abs. 2 VVG begründeten vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit des Versicherers Das Vorliegen der Kausalität zu Gunsten des Versicherers wird dabei widerleglich vermutet und die Beweislast für das Nichtvorliegen der Kausalität trifft den Versicherungsnehmer, d. h. er muss einen Kausalitätsgegenbeweis führen (vgl. BGH, VersR 2001, 756 (757); BGHZ 41, 327 (336 f);… MünchKomm(VVG)-Wandt, aaO., § 28 VVG, Rdn. 266). - BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15
Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch - …
Bei Schädigungen, die nur bei Gelegenheit betrieblicher Verrichtungen verursacht werden, fehlt es hingegen an der zweiten Voraussetzung, nämlich am inneren ursächlichen Zusammenhang mit dem Betrieb (vgl. etwa BGH 4. Mai 1964 - II ZR 153/61 - zu II der Gründe, BGHZ 41, 327) .
- BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00
Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der …
Der Versicherer muß dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (BGHZ 41, 327, 336 f.). - OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB …
Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ). - OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten
Es genügt deshalb hier jedenfalls nicht irgendein Nachteil, der darin liegt, dass das Feststellungsverfahren ohne die Obliegenheitsverletzung anders verlaufen wäre, sondern es müssen durch sie die Feststellungen selbst im Ergebnis zum Nachteil des Versicherers beeinflusst worden sein (BGH, Urt. v. 04.05.1964 - II ZR 153/61 - BGHZ 41, 327 zu § 6 Abs. 3 S. 2 VVG).Selbst wenn wegen ausreichenden Vorbehalts der Klägerin bei Vorschusszahlung der Beklagte als Versicherungsnehmer für den Kausalitätsgegenbeweis beweisbelastet wäre, geht es um einen negativen Beweis, der so zu führen ist, dass die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten widerlegt werden müssen und der Versicherungsnehmer abwarten kann, welche dann ebenfalls von ihm zu widerlegenden Behauptungen der Versicherer über Art und Maß der Kausalität aufstellt (BGH, Urt. v. 04.05.1964 - II ZR 153/61 - BGHZ 41, 327).
- OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26 …
Hierfür ist es nicht ausreichend, dass die Obliegenheitsverletzung Einfluss auf das Feststellungsverfahren hatte, sondern durch sie muss die Feststellung selbst im Ergebnis zum Nachteil des Versicherers beeinflusst worden sein (BGHZ 41, 327;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 VVG Rdnr. 46 f., 119;… Harbauer, § 15 Rdnr. 29). - BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85
Rechtsnatur einer Kfz-Sammelversicherung
Ebenso wie der Haftpflichtversicherer dem Mitversicherten dann die fehlende Klagebefugnis gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AHB nicht mehr entgegenhalten kann, wenn es der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund ablehnt, die Rechte des Mitversicherten (weiter) geltend zu machen, ist dies dem Fahrzeugversicherer unter den gleichen Umständen in der Fahrzeughändler- und Handwerkerversicherung verwehrt (im Anschluß an BGHZ 41, 327 und Senatsurteil vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81 - VersR 1983, 823).«.Er hat in BGHZ 41, 327 die in § 7 Abs. 1 Satz 2 AHB bestimmte, über § 75 VVG hinausgehende Regelung zum Nachteil des Versicherten als grundsätzlich berechtigt anerkannt, da der Versicherer andernfalls nicht selten dadurch belastet sein könnte, daß er sich mit einer Vielzahl von Personen auseinandersetzen müßte.
Dann unterscheidet sich der vorliegende von dem seinerzeit entschiedenen Fall (= BGHZ 41, 327) allenfalls dadurch, daß möglicherweise die X es von vorneherein abgelehnt haben könnte, gegenüber der Bekl. Versicherungsschutz auch für den Kl. zu fordern.
- LG Münster, 19.09.2019 - 15 S 23/15
Wohngebäudeversicherung - Badezimmerverfliesung - Beschädigung einzelner Fliesen
Gründe, die eine (gerichtliche) Auseinandersetzung mit dem Kläger statt mit der Z für die Beklagte unzumutbar erscheinen ließen (wie etwa ein besonderes Kostenrisiko, vgl. BGHZ 41, 327 [330] = VersR 1964, 709), wurden von der Beklagten nicht vorgebracht und sind auch nicht ersichtlich. - OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17
Versicherter kann Ansprüche nur über Versicherungsnehmer geltend machen!
Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]). - BGH, 29.04.1998 - IV ZR 21/97
Leistungsausschluß einer zur Wahrnehmung der Rechte von Mitversicherten …
- OLG Bamberg, 20.02.1992 - 1 U 272/90
Abgrenzung von Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung; Schaden bei …
- OLG Celle, 29.07.2004 - 8 U 16/04
Einordnung einer selbständigen Tätigkeit in den Risikoausschluss einer …
- KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von …
- BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81
Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag - …
- OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
Kausalitätsgegenbeweis in der Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit …
- LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16
Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung
- BGH, 27.05.1998 - IV ZR 166/97
Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der …
- BGH, 08.11.2018 - I ZB 24/18
Bestimmung der persönlichen Reichweite einer Schiedsvereinbarung nach dem …
- BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/83
Einordnung einer Sammelversicherung in Gestalt einer Fahrzeughändlerversicherung …
- OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der …
- BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78
Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen …
- BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90
Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer
- OLG Celle, 24.09.2018 - 8 U 73/18
Einholung von durch einen Dritten angeblich erhobene und gespeicherten …
- OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Unfallversicherung: Rechtsmissbrauch bei Berufung des Versicherers auf den Ablauf …
- OLG Köln, 27.06.2006 - 9 U 210/05
Haftpflichtversicherung - Mahnbescheid: Verspätete Anzeige ist nicht immer …
- OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 67/99
Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei fahrlässiger Inbrandsetzung …
- OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05
Rückforderungsklage der privaten Haftpflichtversicherung: Prüfungsmaßstab bei …
- BGH, 19.02.1968 - II ZR 12/66
Vorliegen einer Unfallflucht - Verletzung einer Aufklärungspflicht und …
- LG Karlsruhe, 11.01.2012 - 2 O 370/11
Betriebshaftpflichtversicherung eines Vereins zur Vermittlung von …
- OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit einer Ausschlussklausel - hier: Risiko von …
- BGH, 12.05.1971 - IV ZR 50/70
Umfang einer Berufshaftpflichtversicherung - Abgrenzung zwischen …
- OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 170/02
Zur Verjährung von Ansprüchen aus Betriebshaftpflichtversicherung bei …
- AG Bremen, 04.11.2022 - 3 C 184/20
- LG Dortmund, 28.03.2012 - 2 O 144/10
Führung des Kausalitätsgegenbeweises nach § 6 Abs. 3 S. 2 VVG a.F. nach einer …
- BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 140/86
Versicherung von Nebenrisiken, wenn diese Rubrik auf dem Versicherungsantrag …
- OLG Köln, 12.04.2017 - 9 U 191/16
- OLG Dresden, 22.09.2005 - 4 U 2194/04
Versicherungsschutz trotz Anerkenntnis
- OLG Köln, 29.05.1996 - 27 U 6/96
Rückgriffsanspruch gegen Versicherungsnehmer
- BGH, 14.12.1994 - IV ZR 14/94
Klage des Versicherungsenehmers wegen der Auszahlung einer …
- OLG Karlsruhe, 05.07.2022 - 12 U 1/22
Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder …
- OLG Nürnberg, 11.10.2004 - 8 U 1092/04
Versicherungsrecht, Haftpflichtversicherung: Verlust des Versicherungsschutzes in …
- BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 226/81
Klage auf Versicherungsleistung aus einer Betriebshaftpflichtversicherung bei …
- BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70
Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz
- BGH, 24.04.1998 - IV ZR 21/97
- KG, 06.07.2010 - 6 W 6/10
PKH-Bewilligungsverfahren: Beurteilung der Folgenlosigkeit von …
- OLG Köln, 31.03.2009 - 20 U 217/08
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Verletzung der …
- OLG Köln, 13.11.2001 - 9 U 14/00
Ersatz durch die Haftpflichtversicherung wegen einer vorsätzlicher Handlung des …
- BGH, 06.06.1966 - II ZR 22/64
Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung auf Grund eines Unfalls - …
- OLG Köln, 14.09.2012 - 20 U 64/12
Reichweite einer Ausschlussklausel
- BGH, 27.05.1998 - IV ZR 249/97
Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der …
- BGH, 19.09.1966 - II ZR 62/64
Klage gegen die Haftpfllichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verletzung der …
- OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung
- OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz ; Zweck des § 7 Ziff. 1 S. 2 …
- BGH, 22.02.1978 - IV ZR 105/76
Waffenklausel - Allgemeine Vertragsbedingung - Schußwaffe - …
- BGH, 29.07.1991 - NotZ 24/90
Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Notar - Inanspruchnahme einer …
- OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 44/90
Geltendmachung eines Leistungsanspruchs aus einer Privathaftpflichtversicherung …
- BGH, 18.12.1968 - IV ZR 522/68
Versagung des Versicherungsschutzes wegen unterlassener Informierung über einen …
- KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
Verjährung von Versicherungsansprüchen gegen die private Haftpflichtversicherung: …
- OLG München, 29.01.1986 - 7 U 4317/85
Aufrechnung des Frachtführers mit Frachtlohn gegen Schadensersatzforderung des …
- OLG Stuttgart, 08.10.1985 - 10 U 292/84
Geltendmachung eines Kaskoschadens; Ersatz eines Fahrzeugwertes; Anspruch auf …
- BGH, 30.03.1967 - II ZR 133/64
Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige eines Unfalls - Vorsatzausschließender …
- OLG Bamberg, 03.12.1982 - 6 U 28/82
Weigerung der Gewährung von Versicherungsschutz wegen falscher Angaben des …
- BGH, 12.06.1968 - IV ZR 774/68
Rechtsmittel
- AG Köln, 08.02.1996 - 117 C 382/95
Prozessführungsbefugnis bei Streitigkeiten aus einem Versicherungsvertrag; …
- OLG Köln, 30.06.1988 - 5 U 296/87